INVESTIEREN SIE IN ENERGIEEFFIZIENTE VERSORGUNG

Sie sind ein kommunales Unternehmen und möchten die Energieeffizienz Ihrer kommunalen Versorgungssysteme - Wärme, Wasser und Abwasser - nachhaltig verbessern?

 

Keine Fortführung der Förderung

Der Bund hat beschlossen, 2024 keine weiteren Mittel für das Programm "Energetische Stadt­sanierung" im Bundes­haushalt zur Verfügung zu stellen. Auch für die Folgejahre sind bislang keine Mittel vorgesehen. Damit können in dem Programm 202 keine Anträge gestellt werden.

Für die Finanzierung energetischer Maßnahmen stehen kommunalen Unternehmen weiterhin die bestehenden KfW-Programme im Bereich Klima und Umwelt sowie die Kredit­programme IKU zur Verfügung.

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • Finanzieren Sie clever - mit staatlichen Fördermiteln aus der Programmfamilie "Energetische Stadtsanierung"!

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund
  • Unternehmen (unabhängig von Rechtsform und Beteiligungsverhältnissen) im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP-Modellen), deren Gruppenumsatz 500 Millionen Euro nicht überschreitet.

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Langfristig, bis zu 30 Jahre Laufzeit
  • Zinsgünstig mit 10 Jahren Zinsbindung
  • 1 - 5 tilgungsfreie Jahre
  • Kombinierbar mit dem Zuschussprogramm 432 für die Phase vor Investition (für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager).

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

  • Wärmeversorgung - und Kälteversorgung im Quartier
  • Energieeffiziente Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Quartier
  • Klimafreundliche Mobilität im Quartier
  • Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel durch Grüne Infrastruktur

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

  • Der Kredit finanziert bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten. Der Höchstbetrag liegt bei 50 Mio. Euro pro Vorhaben.

    Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.

 

 

Nicht gefördert werden Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben, Leasingfinanzierungen, entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen innerhalb eines Verbundes (In-sich-Geschäfte), Investitionen von politischen Parteien.

Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe 
entnehmen: Ausschlussliste.pdf (kfw.de). Darüber hinaus sind bei diesem Förderprogramm die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe zu berücksichtigen, die konkrete Anforderungen an die Klimaverträglichkeit der 
jeweiligen Investitionen definieren: Kundenversion-Paris-kompatible-Sektorleitlinien.pdf (kfw.de). Konkret gelten für dieses Programm die Sektorleitlinien für den Stromerzeugungssektor (Kapitel 2.5). 

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

         

unternehmen@sikb.de

Drucken



Ihr persönlicher Ansprechpartner
Wir helfen Ihnen gerne weiter