ENERGIEKOSTEN SPAREN, NACHHALTIG INVESTIEREN

Sie wollen Energiekosten durch hocheffiziente Technologien minimieren?

Die Förderung ermöglicht Ihrem Unternehmen eine hohe Flexibilität bei der Umsetzung einer passenden Lösung.

Wir finanzieren Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärme­effizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energie­verbrauchs in Ihrem Unternehmen beitragen: Von hocheffizienten Standard­komponenten bis zu komplexen Systemlösungen.

Die Investition muss mindestens 3 Jahre in Betrieb sein. 

 

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • zinsgünstiger Kredit mit langen Laufzeiten
  • bis zu 55% Tilgungszuschuss
  • bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  •  In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren,
  •  Kommunale Unternehmen,
  •  Freiberuflich Tätige,
  •  Landwirte, nur in Modul 2 und nur unter Artikel 41 AGVO,
  •  Gemeinnützige Antragsteller, sofern diese wirtschaftlich tätig sind,

mit einem Standort in Deutschland.

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Folgende Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:
    • bis zu 5 Jahre mit höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr
    • bis zu 10 Jahre mit höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
    • bis zu 20 Jahre mit höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren 
  • Mindestlaufzeit von 2 Jahren
  • Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die gesamte Laufzeit festgeschreiben. Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die ersten 10 Jahre festgeschrieben.
  • Der Tilgungszuschuss wird auf Basis der förder­fähigen Kosten ermittelt und beträgt
    • in Modul 1 und 3 bis zu 40 %
    • in Modul 2 bis zu 55 %
    • in Modul 4 bis zu 50 %

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, welche die Strom- und Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen. Fördertatbestände sind:

  • Modul 1 Querschnittstechnologien: Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung hocheffizienter Aggregate, wie z.B. Elektromotoren, Antriebe, Pumpen, Ventilatoren, Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung, Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung bzw. Wärmerückgewinnung aus wärmeführenden Abwasser- und Prozesswasserstrom, Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen sowie Frequenzumrichter.         
  • Modul 2 Prozesswärme aus erneuerbare Energien: Maßnahmen zur Bereitstellung von Prozesswärme aus Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen, KWK-Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien sowie Wärmepumpen, sofern sie erneuerbare Wärmequellen nutzen.
  • Modul 3 Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software: Kauf und Installation von Systemen zum Monitoring und der effizienten Regelung von Energieströmen zur Einbindung in ein Energie- oder Umwelt­management­system sowie Energiemanagementsoftware inklusive Schulungskosten.
  • Modul 4 Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen: Prozess- und Verfahrens­umstellungen, die zu Energie-und Ressourcen­einsparungen führen, Maßnahmen zur Abwärmenutzung, Maßnahmen an Anlagen zur Wärme­versorgung, Kühlung und Belüftung, wenn diese eindeutig und überwiegend direkt für Produktions­prozesse eingesetzt werden, energieeffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte, Vermeidung von Energie- und Ressourcen­verlusten im Produktionsprozess

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

Grundsätzlich werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert, maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben.

Stellen Sie Ihren Kreditantrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.

Sofern das Vorhaben Maßnahmen aus Modul 4 umfasst, darf mit dem Vorhaben erst nach erfolgter Zusage durch die KfW begonnen werden! Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- u. Leistungsvertrags. Beratungs- und Planungsleistungen gelten grundsätzlich nicht als Vorhabensbeginn.

Nicht gefördert werden Kommunen und deren unselbständige Eigenbetriebe, Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Sektoren mit Sonderbedingungen des EU-Beihilferechts sowie Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben.

Darüber hinaus bestehen folgende Förderausschlüsse: Eigenleistungen und Produkte aus eigener Herstellung, Energieeinsparungen, die durch Reduktion der Produktion erzielt werden sowie Energieeinsparungen, die durch fossile Energieträger erzielt werden, Neuanlagen zur Wärmeerzeugung aus Kohle oder Öl, Kohlekraftwerke und Heizwerke, gebrauchte Anlagen, Anlagen und Fahrzeuge für den Einsatz außerhalb des Betriebsgeländes, Personal- und Betriebskosten, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Maßnahmen an der Gebäudesubstanz, Maßnahmen für die landwirtschaftliche Primärproduktion (außer Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien in Modul 2), Maßnahmen die gesetzlich notwendig sind sowie Maßnahmen die nach KWKG und EEG gefördert werden. Weitere Ausschlüsse siehe Merkblatt.

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

         

unternehmen@sikb.de

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