ENERGIEKOSTEN SPAREN, NACHHALTIG INVESTIEREN

Sie wollen Energiekosten durch hocheffiziente Technologien minimieren?

Die Förderung ermöglicht Ihrem Unternehmen eine hohe Flexibilität bei der Umsetzung einer passenden Lösung.

Wir finanzieren Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärme­effizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energie­verbrauchs in Ihrem Unternehmen beitragen: Von hocheffizienten Standard­komponenten bis zu komplexen Systemlösungen.

Die Investition muss mindestens 3 Jahre in Betrieb sein. 

 

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • zinsgünstiger Kredit mit langen Laufzeiten
  • bis zu 60% Tilgungszuschuss
  • bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  •  In- und ausländische gewerbliche Unternehmen, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden,
  •  Kommunale Unternehmen,
  •  Freiberuflich Tätige,
  •  Contractoren, die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen, 
  •  Gemeinnützige Antragsteller, sofern diese wirtschaftlich tätig sind,

mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Folgende Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:
    • bis zu 5 Jahre mit höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr
    • bis zu 10 Jahre mit höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
    • bis zu 20 Jahre mit höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren 
  • Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die ersten 10 Jahre festgeschrieben.
  • Der Tilgungszuschuss wird auf Basis der förder­fähigen Kosten ermittelt und beträgt abhängig vom beantragten Modul sowie der Unternehmensgröße bis zu 60%

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, welche die Strom- und Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen. Fördertatbestände sind:

  • Modul 1: Querschnittstechnologien 
  • Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbare Energien 
  • Modul 3:  Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software 
  • Modul 4: Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen 
  • Modul 5: Transformationsplan
  • Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

Grundsätzlich werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert, maximal 100 Millionen Euro pro Vorhaben.

Stellen Sie Ihren Kreditantrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.

Sofern das Vorhaben Maßnahmen aus Modul 4 umfasst, darf mit dem Vorhaben erst nach erfolgter Zusage durch die KfW begonnen werden! Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- u. Leistungsvertrags. Beratungs- und Planungsleistungen gelten grundsätzlich nicht als Vorhabensbeginn.

Nicht gefördert werden Kommunen und deren Regie- und Eigenbetriebe, Unternehmen deren Anteile überwiegend (>50%) vom Bund gehalten werden, Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Sektoren mit Sonderbedingungen des EU-Beihilferechts sowie Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben.

Die Förderausschlüsse sowie die verschiedenen modulspezifischen Einschränkungen sind dem Merkblatt sowie Anlagen zum Merkblatt zu entnehmen. 

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

         

unternehmen@sikb.de

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