GÜNSTIGER KREDIT FÜR KOMMUNALE UND SOZIALE INFRASTRUKTUR

Die KfW unterstützt Sie als Ideen- und Impulsgeber für kommunale Aufgaben: Sie möchten etwas bewegen, z. B. in die Versorgungsnetze investieren und oder neue Verkehrsmittel anschaffen? Oder Sie sehen neue Chancen in der Umsetzung von ÖPP-Projekten und in der Nutzung erneuerbarer Energien?

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • Mit unseren Krediten fördern wir Ihr Vorhaben nachhaltig. Sie erhalten einen attraktiven Investitionskredit mit verlässlicher Zinsbindung und flexiblem Kreditrahmen.

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund
  • Alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen (unabhängig von Rechtsform und Beteiligungsverhältnissen) sowie natürliche Personen im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP-Modellen), deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Kreditlaufzeiten von mindestens 4 bis 30 Jahre
  • 10 oder 20 Jahre Zinsbindung
  • bis zu 5 tilgungsfreie Anlaufjahre

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur, wie zum Beispiel:

  • Kommunale Infrastruktur: allgemeine Verwaltung, Wissenschaft, Technik und Kulturpflege, Ver- und Entsorgung, Verkehrsinfrastruktur
  • Soziale Infrastruktur: Krankenhäuser, ambulante Pflegeeinrichtungen, Kindergärten, Schulen, Sportanlagen, kulturelle Einrichtungen

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

  • Der Kredit finanziert bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten. Der Höchstbetrag liegt bei 50 Mio. Euro pro Vorhaben. Solange Ihr Vorhaben noch nicht abgeschlossen ist, kann der Kreditbetrag aufgestockt werden.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.

 

Nicht gefördert werden Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben, reine Kapitalanlagen, Leasingfinanzierungen, entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen innerhalb eines Verbundes (In-sich-Geschäfte), Räume der Glaubensausübung, Investitionen von politischen Parteien.

Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe 
entnehmen: Ausschlussliste.pdf (kfw.de). Darüber hinaus sind bei diesem Förderprogramm die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe zu berücksichtigen, die konkrete Anforderungen an die Klimaverträglichkeit der 
jeweiligen Investitionen definieren: Kundenversion-Paris-kompatible-Sektorleitlinien.pdf (kfw.de). 
Konkret gelten für dieses Programm die Sektorleitlinien für den Schifffahrtssektor (Kapitel 2.1), den Gebäudesektor (Kapitel 2.4) und den Stromerzeugungssektor (Kapitel 2.5). 

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

         

unternehmen@sikb.de

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