STROM ERZEUGEN UND NACHHALTIG NUTZEN

Nutzen Sie die Kraft erneuerbarer Energien und investieren Sie in Ihre Zukunft: Dieses Programm fördert z. B. Investitionen in Photovoltaikanlagen, Windkraft- und Biogasanlagen mit zinsgünstigen Krediten und langfristiger Finanzierung. Sie können nur gewinnen!

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • Sicherheit durch langfristige Finanzierung
  • bis zu 3 Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit
  • universal einsetzbar auch für große Unternehmen

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen – unabhängig von der Größe
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände
  • Privatpersonen und gemeinnützige Antrag­steller: Sie müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen.
  • Genossenschaften, Stiftungen und Vereine
  • Freiberufler
  • Landwirte

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

Folgende Laufzeitvarianten stehen Ihnen zur Verfügung:
• bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
• bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
• bis zu 15 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
• bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre oder für die gesamte Kreditlaufzeit
• bis zu 30 Jahre bei höchstens 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre.

​​​​​​​Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre.

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

Mit diesem Programm finanzieren Sie Ihre Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien: 

1. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen, z.B. 

  • Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen 
  • Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zu einer Größe von 20 MW
  • Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft
  • Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme
  • Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas, Biogasleitungen
  • Batteriespeicher

2. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien

3. Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden

4. Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren, z.B. Stromspeicheranlagen (Power-to X-Technologien), Lastmanagement, Mess- und Steuerungssysteme, als Einzelmaßnahme oder Nachrüstung

5. Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten ohne Mehrwertsteuer bis maximal 50 Millionen Euro pro Vorhaben.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.

 

Nicht gefördert werden Investitionen in den Bereich fossiler Brennstoffe, Treuhandkonstruktionen, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungs­weise abgeschlossener Vorhaben, sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmens­anteile

Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Banken­gruppe(PDF, 117 KB, nicht barrierefrei) entnehmen.

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

         

unternehmen@sikb.de

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