KfW-Sonderprogramm 2020 - nur noch beantragbar bis 30.04.2022!

Mit diesem Programm finanzieren Sie Investitionen und Betriebsmittel im In- und Ausland zu günstigen Zinssätzen.

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • günstige Zinssätze mit bis zu 10 Jahren Zinsbindung, zusätzliche Zinsverbilligung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • derzeit 80% bzw. 90% Haftungsfreistellung für Ihre Hausbank
  • kombinierbar mit anderen KfW-Programmen und öffentlichen Fördermitteln

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die seit mindestens 5 Jahren bestehen, sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Freiberufler
  • antragsberechtigte Unternehmen / Freiberufler, die gewerblich genutzte Immobilien/Mobilien vermieten oder verpachten

KONDITIONEN

Zu welchen Konditionen wird gefördert?

  • Günstiger, risikogerechter Zinssatz
  • Auszahlung: 100 %
  • Laufzeiten:
    • Für Kredite über 2.300.000 Euro: bis zu 6 Jahren, mit Zinsbindung für die gesamte Laufzeit und max. 2 Jahren tilgungsfreier Anlaufzeit 
    • Für Kredite bis 2.300.000 Euro: bis zu 10 Jahren, mit Zinsbindung für die gesamte Laufzeit und max. 2 Jahren tilgungsfreier Anlaufzeit
    • wenn Sie ausschließlich laufende Kosten (Betriebsmittel und Warenlager) finanzieren: Laufzeit bis zu 2 Jahren, mit Zinsbindung für die gesamte Laufzeit und Tilgung in einer Summe am Laufzeitende

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

  • Alle Investitionen, die mittel- oder langfristig finanziert werden müssen
  • Erwerb von Unternehmen oder tätigen Beteiligungen durch Unternehmen
  • Betriebsmittel
  • Warenlager

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

  • bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. förderfähigen Betriebsmittel
  • Kreditbeträge bis zu 100 Mio. Euro. Der Kreditbedarf ist begrenzt auf 
    • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
    • das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
    • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
    • 50 % der Gesamtverschuldung oder 30 % der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe bei Krediten über 25 Mio. Euro.

Bei Vorhaben außerhalb der EU werden nur die auf den deutschen Investor entfallenden Kosten gefördert. Im Fall von Joint Ventures und Beteiligungen entspricht dies dem Geschäftsanteil des deutschen Partners.

Die Antragstellung muss bei Ihrer Hausbank vor Beginn des Vorhabens erfolgen.

Nicht gefördert werden

  • Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (diese können nach Maßgabe des KfW-Programms "Erneuerbare Energien" gefördert werden).
  • Umschulungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.
  • Treuhandkonstuktionen und stille Beteiligungen ohne Zusammenhang zu tätigen Beteiligungen.
  • In-Sich- Geschäfte, wie z.B. der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten beziehungsweise Lebenspartners, Vermögensübertragungen zwischen Unternehmen einer Unternehmensgruppe oder in Rahmen von Betriebsaufspaltungen.

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

         

unternehmen@sikb.de

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