ENERGIEKOSTEN SPAREN, NACHHALTIG INVESTIEREN

Egal ob Sie ein Gewerbeobjekt in Deutschland neu bauen, sanieren oder Einzelmaßnahmen durchführen.
Sie wollen Kosten sparen und Ihren Energieverbrauch senken. Setzen Sie nun die erforderlichen Maßnahmen
erfolgreich um: Wir unterstützen Sie dabei mit langfristigen, besonders zinsgünstigen KfW-Krediten.

 

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet zum 01.07.2021

Den Förderkredit "KfW-Energie­effizienz­programm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (276, 277, 278)" können Sie noch bis zum 30.06.2021 bean­tragen.

Ab dem 01.07.2021 können Sie einen Antrag auf die neuen Förder­kredite und Zuschüsse der BEG stellen.

Informationen zur neuen BEG-Förderung finden Sie unter dem folgenden Link: hier klicken.

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • günstige, feste Zinskonditionen bis zu 10 Jahren und bis zu 27,5 % Tilgungszuschuss
  • bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre
  • je besser die Energieeffizienz, desto mehr Förderung

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • Sie profitieren von diesem Programm als Freiberufler und privatwirtschaftliches in- und ausländisches Unternehmen oder als Contracting-Geber für Energiedienstleistungen.

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Ihr Kredit läuft in der Regel 5 oder 10 Jahre. Bei Bedarf können bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbart werden. Investitionen, deren technische und ökonomische Lebensdauer mehr als 10 Jahre beträgt, können Sie mit einer Laufzeit von 20 Jahren bei 3 tilgungsfreien Anlaufjahren finanzieren. Der Zinssatz ist dabei für maximal die ersten 10 Jahre festgeschrieben.

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

Das Programm fördert den Neubau, den Ersterwerb und die Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude in Deutschland.

Gefördert werden Vorhaben, die wesentliche Energieeinsparungen erzielen und den CO2-Ausstoß mindern. Im Einzelnen:

  • Energetische Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude, die einen Effizienzhausstandard für Bestandsgebäude als KfW-Effizienzhaus 70, KfW-Effizienzhaus 100 oder KfW-Effizienzhaus Denkmal erreichen
  • Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie zum Beispiel Wärmedämmung, Fenster und Außentüren, Lüftung und Klima inkl. Wärme- und Kälterückgewinnung, Abwärmenutzung, Beleuchtung etc.
  • Neubau energieeffizienter, gewerblich genutzter Gebäude, die einen Effizienzhausstandard für Neubauten als KfW-Effizienzhaus 55 oder KfW-Effizienzhaus 70 erreichen.
  • Maßnahmen zur Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme, wie z. B. Nebenarbeiten, Planungskosten und Energiemanagementsysteme
     

Die Förderung erfolgt gemäß den Anforderungen der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) und der technischen Mindestanforderungen gem. Merkblatt. Die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und die Einsparungen von Energie und CO2 sind von einem Sachverständigen zu quantifizieren und zu bestätigen.

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

  • Grundsätzlich werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert, maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben.
  • Bei Erreichen des energetischen Niveaus eines KfW-Effizienzhauses bzw. der technischen Mindestanforderungen bei Einzelmaßnahmen erhalten Sie einen Tilgungszuschuss. Je besser das energetische Niveau, desto mehr Tilgungszuschuss wird gewährt.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.

Nicht gefördert werden Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Sektoren mit Sonderbedingungen des EU-Beihilferechts sowie Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben.

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

         

unternehmen@sikb.de

Drucken



Ihr persönlicher Ansprechpartner
Wir helfen Ihnen gerne weiter