KLIMAFREUNDLICHER NEUBAU VON NICHTWOHNGEBÄUDEN

Sie möchten ein Nichtwohngebäude energieeffizient und nachhaltig bauen? Setzen Sie nun die erforderlichen Maßnahmen erfolgreich um. Wir unterstützen Sie dabei mit langfristigen und zinsgünstigen KfW-Krediten. 

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • besonders günstige Zinssätze bis zu 10 Jahren
  • lange Laufzeiten bis zu 30 Jahren
  • bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

Alle, die in klimafreundliche Neubauten investieren: 

  • Privatpersonen
  • Einzel­unternehmer/innen und freiberuflich Tätige
  • Unternehmen und kommunale Unternehmen
  • alle juristischen Personen des Privat­rechts, zum Beispiel Wohnungsbau­genossenschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • soziale Organisationen und Vereine
  • Unternehmen und Einrichtungen mit mehr­heitlicher Beteiligung eines Bundes­landes, wenn mit der geför­derten Maß­nahme kommunale Auf­gaben wahrgenommen werden.

KONDITIONEN

Zu welchen Konditionen wird gefördert?

  • Günstiger, risikogerechter Zinssatz, bis max. 10 Jahre Zinsbindung
  • Auszahlung: 100%
  • Laufzeiten: bis zu 30 Jahre bei höchstens 5 Tilgungsfreijahren
  • Mindestlaufzeit von 4 Jahren

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

Das Programm fördert den Neubau und den Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland.

Gefördert werden die Stufen:

  • Effizienzgebäude 55 - Nichtwohngebäude (befristet bis 31.12.2026)
  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40)
  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40) - mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Nichtwohngebäude (QNG)

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

Es werden im Rahmen der folgenden Kredithöchstbeträge bis zu 100% der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert:

  • Effizienzgebäude 55 - Nichtwohngebäude bis zu 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 5 Millionen Euro pro Vorhaben
  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40) bis zu 1.500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben
  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40) - mit QNG bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben


Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank und der KfW, bevor Sie investieren.

Förderausschlüsse: Erwerb von Grundstücken, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, die mehrfache Förderung für dasselbe Nichtwohngebäude im "KFN", entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (zum Beispiel käuflicher Erwerb) zwischen verbundenen Unternehmen / Unternehmensverbünden etc. (sogenannte In-Sich-Geschäfte) und die Umgehung von Tatbeständen (Treuhandgeschäfte).

Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen.

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel.

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

         

unternehmen@sikb.de

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