SAARLÄNDISCHE WOHNRAUMFÖRDERUNG - Sonderprogramm

"Ein Zuhause für junge Familien"

Ziel des Programms ist es, einen Beitrag zur Verbesserung der Attraktivität der Ortskerne zu leisten und damit auch die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Infrastruktur der Orte zu stärken. Zugleich sollen vorrangig Familien und Haushalte mit Kindern bei dem Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum unterstützt werden.

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • Sie erhalten ein zinsgünstiges Darlehen mit attraktivem Tilgungszuschuss
  • max. 30-jährige Zinsbindung

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen, unter Berücksichtigung bestimmter Prämissen der sozialen Wohnraumförderung des Saarlandes

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Zinssatz derzeit 0,70% p.a. nom. fest für 10 Jahre und 1,70% p.a. nom. fest für die Restlaufzeit des Darlehens.
  • Maximale Kreditlaufzeit 30 Jahre
  • Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit des Darlehens fest
  • Einbringung Eigenkapital in Höhe von 20% der Gesamtkosten

Tilgungszuschüsse:

  • 10% Innerörtliche Lage
  •   5% Lage im Städtebaufördergebiet
  •   5% Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen
  •   5% je Kind (maximal 20% = 4 Kinder)

 

 

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

  • der Erwerb von vorhandenem Wohnraum in Ein- und Zweifamilienhäusern zur Selbstnutzung
  • der Wohnraum soll ohne wesentliche Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten bewohnt werden können und es dürfen keine Schäden an der Bausubstanz vorliegen
  • nicht gefördert wird der Erwerb von einem Angehörigen

Der zur Förderung vorgesehene Wohnraum muss:

  • sich in innerörtlicher Lage einer saarländischen Gemeinde befinden
  • gerechnet ab Bezugsfertigkeit mindestens 30 Jahre alt sein
  • seit mindestens 1 Jahr leerstehen bzw. ungenutzt sein

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

  • max. EUR 800,00 je m² förderbarer Wohnfläche
  • die förderbare Wohnfläche für einen 4-Personen-Haushalt beträgt 90 m², sie erhöht oder ermäßigt sich um jeweils 10 m² je Person, wenn zum Haushalt mehr oder weniger als 4 Personen gehören

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-333

Fax-Nr.: 0681/3033-5444

 

wohnungsbau@sikb.de

Drucken



NEWS

Information zur Antrags- und Zusagetätigkeit der KfW

Die KfW möchte gerne in Abstimmung mit den auftraggebenden Ressorts, dem Bundesministerium für…

Antragstopp zum Programm Genossenschaftliches Wohnen

Mit sofortiger Wirkung können bis auf weiteres in…

Neues Förderkonzept für erneuerbares Heizen

Die Bundesregierung hat sich am 19.04.2023 auf Änderungen im Gebäude­energie­gesetz (GEG)…

Ihr persönlicher Ansprechpartner
Wir helfen Ihnen gerne weiter