Klimafreundliche und nachhaltige Neubauten für Familien

Neue Kreditvariante zur Förderung von Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Bau und Ersterwerb von selbstgenutztem und klimafreundlichem Wohneigentum.

 

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • Bauen oder sind Sie Ersterwerber eines KfW-Effizienzhaus nach den neuen Vorgaben, profitieren Sie von den besonders günstigen Zinsen. 

ZIELGRUPPE

Wer kann Anträge stellen?

  • Als Familie mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro jährlich - zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind - sind Sie antragsberechtigt. 
  • Voraussetzung ist, dass Sie noch nicht über Wohneigentum verfügen.

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Mehr Spielraum mit bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Doppelbelastungen aus Mietzahlung und Kredittilgung entfällt.
  • Maximal 20 Jahre Zinsbindung bei bis zu 35 Jahren Kreditlaufzeit

     

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

  • Die Errichtung sowie der Ersterwerb von Wohngebäuden, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten und die Anforderung Treibhausgas-Emissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude erreichen. 

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert:

  • Die Förderung umfasst die gesamten Bauwerkskosten, Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung und Materialkosten aus Eigenleistungen.

Kredithöchstbeträge für die Förderstufen:

Klimafreundliches Wohngebäude                 

  • 1 oder 2 Kinder:   170.000 Euro 
  • 3 oder 4 Kinder:   200.000 Euro
  • ab 5 Kinder:          220.000 Euro 

Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG   

  • 1 oder 2 Kinder:   120.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder:   250.000 Euro
  • ab 5 Kinder:          270.000 Euro

Kombination mit anderen Förderprodukten:

  • Die Kombination mit dem KfW Wohneigentumsprogramm ist möglich. Mit den Programmen des Klimafreundlichen Neubau ist dieses Kreditprogramm nicht kombinierbar. 

 

  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie Liefer- und Leistungsverträge abschließen. 
  • Nicht gefördert werden Umschuldungen bestehender Darlehen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder schon abgeschlossener Vorhaben

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-333

Fax-Nr.: 0681/3033-5444

 

wohnungsbau@sikb.de

Drucken



NEWS

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358/359): Neues Kreditangebot

Die Antragstellung für die neue Kreditförderung, der Ergänzungskredit ist gestartet. …

Klimafreundlicher Neubau 297/298, Wohneigentum für Familien 300 Änderung Vorhabensbeginn zum 01.03.2024

Einführung 20-jährige Zinsbindung beim Wohneigentum für Familien

Ihr persönlicher Ansprechpartner
Wir helfen Ihnen gerne weiter