WOHNEINGENTUM FÜR FAMILIEN - BESTANDSERWERB

Für Familien mit Kindern, die eine bestehende Wohnimmobilie kaufen und energieeffizient sanieren.

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • Kaufen Sie ein Bestandsgebäude der Energieeffizienzklasse F, G oder H und profitieren Sie von günstigen Zinsen.

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

Alle Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie bewohnen die geförderte Immobilie als Eigentümer oder Eigentümerin selbst. 
  • In Ihrem Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
  • Ihr neues Haus oder Ihre Eigentumswohnung ist Ihre einzige Wohnimmobilie in Deutschland.
  • Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000,00 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 10.000,00 Euro für jedes weitere Kind.

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Mehr Spielraum mit bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Doppelbelastungen aus Mietzahlung und Kredittilgung entfällt.
  • Maximal 20 Jahre Zinsbindung bei bis zu 35 Jahren Kreditlaufzeit

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird der Erwerb von einem bestehenden Wohngebäude, welches nach Abschluss der Sanierung mindestens Effizienzhaus- Niveau 70 EE erreicht. Das bestehende Wohngebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß eines Energiebedarfs- oder verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft sein. Förderfähige Kosten sind der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten. Die Kosten der Sanierung können über das KfW-Programm BEG-Wohngebäude Kredit finanziert werden.

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

  • Förderfähige Kosten sind der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten. 

Kredithöchstbeträge

  • 1 Kind:               maximal    100.000 Euro 
  • 2 Kinder:            maximal    125.000 Euro
  • Ab 3 Kindern:    maximal    150.000 Euro 

Kombination mit anderen Förderprodukten

  • Grundsätzlich ist die Kombination dieses Kredits mit anderen Fördermitteln (Kredite, Zulagen oder Zuschüsse) möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt. 
  • Die Kombination mit dem KfW Wohneigentumsprogramm ist möglich. 
  • Die Kosten der Sanierung können über das KfW-Programm BEG-Wohngebäude Kredit finanziert werden.
  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie Liefer- und Leistungsverträge abschließen. 
  • Nicht gefördert werden Umschuldungen bestehender Darlehen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder schon abgeschlossener Vorhaben

 

Weiterführende Links / Downloads

Merkblatt - Jung kauft Alt (308) (Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb) 

Selbstauskunft für die Antragstellung (308)

Konditionen Jung kauft Alt (308) (Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb)

Datenschutzrechtliche Hinweise und Informationen zum Widerspruchsrecht wohnwirtschaftliche Förderprodukte

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