NEUBAUFÖRDERUNG DER KfW AB 01. MÄRZ 2023

Neue Kreditvariant zur Förderung für den Neubau von Wohngebäuden.

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • Bauen oder sind Sie Ersterwerber eines KfW-Effizienzhaus nach den neuen Vorgaben, profitieren Sie von den besonders günstigen Zinsen. 

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert

  • Nutzen Sie dieses Förderprogramm künftig als Bauherr, Investor oder Ersterwerber von neu errichteten, förderfähigen Wohngebäuden.

KONDITIONEN

Zu welchen Bedinungen wird gefördert

  • Mehr Spielraum mit bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Doppelbelastungen aus Mietzahlung und Kredittilgung entfällt.

  • 10 Jahre Zinsbindung bei bis zu 30 Jahren Kreditlaufzeit

     

FÖRDERUNG

Was wird gefördert

  • Die Errichtung sowie der Ersterwerb von Wohngebäuden, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten und die Anforderung Treibhausgas-Emissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude erreichen. 
  • Die Erweiterung bestehender  Wohngebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten.
  • Der Umbau bisher nicht zum Wohnen genutzter Gebäude zu Wohngebäuden.

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert

  • Die Förderung umfasst 100 %  der förderfähigen Baukosten (ohne Grundstückskosten).
  • Klimafreundliches Wohngebäude bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit
  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie Liefer- und Leistungsverträge abschließen. 
  • Nicht gefördert werden Umschuldungen bestehender Darlehen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder schon abgeschlossener Vorhaben

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-333

Fax-Nr.: 0681/3033-5444

 

wohnungsbau@sikb.de

Drucken



NEWS

Information zur Antrags- und Zusagetätigkeit der KfW

Die KfW möchte gerne in Abstimmung mit den auftraggebenden Ressorts, dem Bundesministerium für…

Antragstopp zum Programm Genossenschaftliches Wohnen

Mit sofortiger Wirkung können bis auf weiteres in…

Neues Förderkonzept für erneuerbares Heizen

Die Bundesregierung hat sich am 19.04.2023 auf Änderungen im Gebäude­energie­gesetz (GEG)…

Ihr persönlicher Ansprechpartner
Wir helfen Ihnen gerne weiter