SAARLÄNDISCHE WOHNRAUMFÖRDERUNG - MODERNISIERUNG VON MIETWOHNRAUM

Erhöhen Sie nachhaltig den Gebrauchswert Ihrer Immobilie(n) durch Investitionen in die Modernisierung des Wohnraumes oder in bauliche Maßnahmen zur nachhaltigen Einsparung von Energie oder Wasser.

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • Sie erhalten ein zinsgünstiges Darlehen mit einer max. 30-jährigen Zinsbindung.

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

Alle Träger von Investitionsmaßnahmen an vermieteten Wohngebäuden unter Berücksichtigung bestimmter Prämissen der sozialen Wohnraumförderung des Saarlandes

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Zinssatz beträgt 1,0% p.a. nom. fest für die gesamte Laufzeit des Darlehens.
  • Maximale Kreditlaufzeit: 30 Jahre
  • Tilgungszuschuss von bis zu 20 % möglich

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

  • alle baulichen Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnräume nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern
  • Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie und Wasser
  • Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren zur Anpassung an Belange älterer oder behinderter Menschen

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

  • bis zu 80% der förderfähigen Kosten
  • max. EUR 80.000,00 je Wohneinheit
  • max. EUR 90.000,00 je Wohneinheit für Herstellung der Barrierefreiheit gem. DIN 18040-2 (ohne Anforderung "R")
  • Nachfinanzierungen sind ausgeschlossen. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen muss sichergestellt sein.

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-333

Fax-Nr.: 0681/3033-5444

 

wohnungsbau@sikb.de

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