BARRIEREN ADE

Beseitigen Sie störende Barrieren und leben Sie, wie es Ihnen gefällt!

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • Sie erhalten einen langfristigen Kredit zu günstigen Konditionen für Investitionen an Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung.

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • Jeder kann dieses Förderprogramm nutzen, wenn er durch Kauf Eigentümer des Wohnraums wird, bereits Eigentümer des Wohnraums ist und barrierereduziert umbaut oder Mieter ist und mit Zustimmung des Vermieters umbaut.

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • max. 10 Jahre Zinsbindung bei bis zu 30 Jahren Kreditlaufzeit
  • außerplanmäßige Tilgungen sind während der Zinsbindungsfrist ausgeschlossen; die vollständige Rückzahlung des Darlehens während der Zinsbindungsfrist ist nur gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes möglich.

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

Einbruchschutz

  • Einbruchhemmenden Haus- und Wohnungseingangstüren
  • Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren sowie Türspione
  • Nachrüstsystemen für vorhandene Fenster sowie einbruchhemmende Gitter und Rolläden
  • Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
  • Baugebundenen Assistenzsystemen

Barrierereduzierung

  • Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
  • Eingangsbereich und Wohnungszugang
  • Vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden
  • Anpassung der Raumgeometrie
  • Maßnahmen an Sanitärräumen
  • Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
  • Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
  • Umbau zum "Standard Altersgerechtes Haus"

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

  • Die Förderung umfasst 100 % der förderfähigen Umbaukosten, maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit (nach Sanierung).
  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie kaufen oder mit dem Umbau beginnen.

Nicht gefördert werden Umschuldungen bestehender Darlehen, Nachfinanzierungen bereits begonnener oder schon abgeschlossener Vorhaben, Ferien- und Wochenendhäuser sowie gewerblich genutzte Flächen, Heime - insbesondere Pflege- und Altenwohnheime, die unter die Anwendung des Heimgesetzes (§ 1 HeimG) oder unter entsprechende Vorschriften nach den Heimregelungen der Länder fallen.

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-333

Fax-Nr.: 0681/3033-5444

 

wohnungsbau@sikb.de

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