KfW – BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit

Zinsgünstige Finanzierung zur Ergänzung bewilligter Zuschussförderungen

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • Renovieren Sie Ihre Immobilie mit energetischen Einzelmaßnahmen, dann können Sie, zusätzlich zu den bereits erteilten Zuschussförderungen, von einem besonders günstigen Zinssatz profitieren.

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer/ Eigentümerinnen eines selbstgenutzten Wohngebäudes/ einer selbstgenutzten Wohneinheit.
  • Es liegt Ihnen bereits eine zugesagte beziehungsweise bewilligte, aber noch nicht ausgezahlte Zuschussförderung für Ihr Vorhaben vor.
  • Ihr Haushaltsjahreseinkommen, aller in der Wohneinheit lebenden Personen, überschreitet nicht 90.000,00 Euro.

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Mehr Spielraum mit bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren.
  • 10 Jahre Zinsbindung bei bis zu 35 Jahren Kreditlaufzeit

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

  • Der Ergänzungskredit dient der Finanzierung bereits bezuschusster Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden.

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

  • Die Förderung umfasst 100 % der förderfähigen Renovierungskosten, abzüglich des zugesagten Zuschusses.
  • Der maximale Kreditbetrag für die selbstgenutzte Wohneinheit liegt bei 120.000,00 Euro.
  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, vor Beginn der Bauarbeiten vor Ort und innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach dem Datum der Zusage über die Zuschussförderung.
  • Nicht gefördert werden Umschuldungen bestehender Darlehen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder schon abgeschlossener Vorhaben

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-333

Fax-Nr.: 0681/3033-5444

 

wohnungsbau@sikb.de

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NEWS

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