FÜR DIE DIGITALISIERUNG DES MITTELSTANDS

Sie wollen in die Digitalisierung Ihres Unternehmens investieren? Setzen Sie Ihr Vorhaben zeitnah in die Tat um.

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • besonders günstige Zinssätze
  • Zuschuss bis 5% bei anspruchsvollen Vorhaben
  • optionale Haftungsfreistellung durch die KfW

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • Freiberuflerinnen und Freiberufler

  • Einzelunternehmen

  • kleine und mittlere Unternehmen

  • größere mittelständische Unternehmen mit maximal 500 Mio. Euro Jahresgruppenumsatz

 

  • mit Sitz in Deutschland
  • mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Risikogerechter Zinssatz abhängig von der Förderstufe: je größer und anspruchsvoller das Vorhaben, desto attraktiver sind die Zinssätze und Förderzuschüsse des Kredits
  • Auszahlung: 100% des Kreditbetrags
  • Laufzeiten:
    bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Jahren tilgungsfreier Anlaufzeit

    Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre. 

 

 

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

Vorhaben, die auf die Digitalisierung von Unternehmen zielen – von neuer Hard- und Software über digitale Geschäfts­modelle bis hin zum Einsatz von Zukunfts­technologien wie künstlicher Intelligenz.

Neben Investitionen können auch die laufenden Kosten von Digitalisierungs­vorhaben gefördert werden.

Der ERP-Förderkredit Digitalisierung wird – abhängig von der Art des Vorhabens – in drei Stufen vergeben:

  • Stufe 1 – Basisdigitalisierung
  • Stufe 2 – LevelUp-Digitalisierung
  • Stufe 3 – HighEnd-Digitalisierung

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?
 

  • maximal 7,5 Mio. Euro pro Vorhaben in der Stufe 1 Basisdigitalisierung
  • maximal 25 Mio. Euro pro Vorhaben in Stufe 2 LevelUp-Digitalisierung beziehungsweise in Stufe 3 HighEnd-Digitalisierung
  • bis zu 100% der förderfähigen Kosten

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.

Wichtig: Um für Vorhaben der Stufe 1 – Basisdigitalisierung Förderung zu erhalten, müssen Unternehmen zunächst den Digitalisierungs-Check durchführen – eine Selbsteinschätzung zur Bestimmung des Digitalisierungsgrades eines Unternehmens. Zum Digitalisierungs-Check gelangen Sie hier.

Wenn Ihr Vorhaben in Stufe 2 – LevelUp-Digitalisierung oder Stufe 3 – HighEnd-Digitalisierung eingeordnet wird, können Sie auch einen Zuschuss erhalten. Möchten Sie diesen in Anspruch nehmen, stellen Sie den Antrag auf den ERP-Förderzuschuss zusammen mit dem Kreditantrag beim Finanzierungspartner. 


Nicht gefördert werden Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben, Treuhandkonstruktionen, stille Beteiligungen, entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z. B. käuflicher Erwerb) zwischen verbundenen Unternehmen/ deren Gesellschaftern/ Ehegatten/ Erwerb eigener Anteile und die Umgehungen der vorgenannten Tatbestände (z. B. durch Treuhandgeschäfte), reine Finanzinvestitionen oder Finanzanlagen, Finanzierung von Wohngebäuden. 

Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen. 
Darüber hinaus sind bei diesem Förderprogramm die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe zu berücksichtigen, die konkrete Anforderungen an die Klimaverträglichkeit der jeweiligen Investitionen definieren: 
Kundenversion-Paris kompatible-Sektorleitlinien

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

         

unternehmen@sikb.de

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