KLIMASCHUTZ IM UNTERNEHMEN

Sie möchten als Unternehmer aktiv zum Klimaschutz beitragen? Setzen Sie nun die erforderlichen Maßnahmen erfolgreich um. Wir unterstützen Sie dabei mit langfristigen, zinsgünstigen KfW-Krediten und attraktiven Klimazuschüssen in Anlehnung an die Kriterien der EU-weiten Definition für ökonomisch nachhaltiges Wirtschaften ("EU-Taxonomie").

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • besonders günstige Zinssätze
  • lange Laufzeiten mit bis zu 3 Tilgungsfreijahren
  • zusätzliche Haftungsfreistellung für die Hausbank
  • Klimazuschuss auf die Darlehenssumme möglich als Ergänzung zum Kredit, aktuell bis zu 3%

 

  • ab sofort: Höhere Förderung für Elektrofahrzeuge möglich: Sie investieren in Elektro­fahrzeuge? Dafür kann neben der KfW-Förderung aus der „Klimaschutz­offensive für den Mittel­stand“ zusätzlich der Umwelt­bonus genutzt werden (gesonderte Beantragung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA). Informationen zum Umwelt­bonus unter www.bafa.de)

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

Das Förderprodukt richtet sich an in- und ausländische Antragsteller mit einem Jahresumsatz von maximal 500 Mio. EURO:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Einzelunternehmer oder Freiberufler
  • Kommunale Unternehmen

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Günstiger, risikogerechter Zinssatz, bis max. 10 Jahre Zinsbindung
  • Auszahlung: 100% des Kreditbetrags
  • Folgende Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:
    • bis zu 5 Jahre mit höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr
    • bis zu 10 Jahre mit höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
    • bis zu 20 Jahre mit höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren
  • Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die ersten 10 Jahre festgeschrieben.
  • Mindestlaufzeit 2 Jahre, bei Beantragung des Klimazuschusses 5 Jahre

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in die Errichtung und Erwerb förderfähiger Anlagen sowie Modernisierungen bestehender Anlagen zur Erreichung der Förderkriterien:

  • Herstellung klimafreundlicher Technologien, Produkte und Schlüsselkomponenten, die in nachgelagerten Bereichen (auch privaten Haushalten) einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten
  • Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien: Investitionen in Anlagen zur klimafreundlichen Herstellung ausgewählter energieintensiver Produkte (z.B. Herstellung von Zement, Aluminium, Eisen und Stahl)
  • Energieversorgung: Anlagen zur CO²-armen Bereitstellung von Strom und Wärme inklusive hierfür notwendiger Infrastruktur zur Verteilung und Speicherung (z.B. Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Energiespeicher, Gas- und Wärmenetze)
  • Wasser-, Abwasser-, Abfallmanagement: Maßnahmen zur Trinkwasserbereitstellung und Abwasserbehandlung inkl. Einrichtungen zur Sammlung und Verteilung, Neuerrichtung von Anlagen zur Sammlung u. Verwertung von Abfällen
  • Transport und Speicherung von CO²: Neubau von CO²-Pipelines und Nachrüstung von Gasnetzen zum Transport von CO², unterirdische dauerhafte geologische Speicherung von CO²
  • Nachhaltige Mobilität: Investitionen in emissionsarme Fahrzeuge und Schiffe sowie in Infrastruktur, die für eine klimaneutrale Mobilität erforderlich ist (z.B. Elektro-Autos, E-LKW und E-Busse, Ladestationen und Wasserstofftankstellen)
  • Green IT: Datenverarbeitung, Hosting u. damit verbundene Tätigkeiten, datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausemissionen

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

Grundsätzlich werden bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten finanziert, maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben.

Stellen Sie Ihren Kreditantrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.

Förderausschlüsse: Grundstücke und Gebäude, Vermietung und Verpachtung von Anlagen zur wohnwirtschaftlichen oder gemeinnützigen Nutzung sowie zur Nutzung in der landwirtschaftlichen Primärproduktion, Treuhandkonstruktionen, sogenannte In-Sich-Geschäfte, Umschuldungen und Nachfinanzierungen, Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen.

Die KfW schließt zu dem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe entnehmen: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Nachhaltigkeit/Ausschlussliste

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

         

unternehmen@sikb.de

Drucken



Ihr persönlicher Ansprechpartner
Wir helfen Ihnen gerne weiter