ENERGIEKOSTEN SPAREN, NACHHALTIG INVESTIEREN

Sie wollen im Rahmen der Transformation Ihre Produktionsanlagen/-prozesse energieeffizienter gestalten? Sparen Sie zukünftig doppelt; durch unsere besonders günstigen Konditionen und Ihren niedrigen Energieverbrauch. Setzen Sie nun die erforderlichen Maßnahmen zur Treibhausgaseinsparung erfolgreich um: Wir unterstützen Sie dabei mit langfristigen, besonders zinsgünstigen KfW-Krediten.

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • Sie profitieren von diesem Programm für Maßnahmen, die eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 15 % erzielen
  • für Neuinvestitionen und Modernisierungen
  • günstige, feste Zinssätze und lange Laufzeiten
  • bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • In- und ausländische Unternehmen der gewerb­lichen Wirtschaft mit mehr­heitlich privat­rechtlicher Beteiligung
  • Freiberuflich Tätige
  • Für Vorhaben in der EU: auch Tochter­gesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures in der EU mit maß­geblicher deutscher Beteiligung (mindestens 25 %)

     

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Mindestlaufzeit 2 Jahre
  • Folgende Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:
    • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr, Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
    • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren, Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
    • bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren, Zinsbindung für die ersten 10 Jahre

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionsmaßnahmen im Bereich der Produktionsanlagen und -prozesse, die eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 15 % erzielen, beispielsweise in den Bereichen:
 

  • Energieeffiziente Anlagen und Prozesstechnik
  • Druckluft, Vakuum, Absaugtechnik
  • elektronische Antriebe, Pumpen
  • Elektrifizierung von Prozessen
  • Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume
  • Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung
  • Maßnahmen zur CO2-Abscheidung
  • Anlagen zur Nutzung von Wasserstoff
  • Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen
  • Energieeffizienz und Energiemanagement von Datenzentren

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

Grundsätzlich werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert, maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben, bei besonderer Förderwürdigkeit auch darüber.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.

Förderausschlüsse: Umschuldungen und Nachfinanzierungen, Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschuss fallen, Treuhandkonstruktionen, sogenannte In-Sich-Geschäfte, Lebenszeitverlängernde Maßnahmen an Gaskraftwerken.

Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Service/Download-Center/Konzernthemen/Nachhaltigkeit/Ausschlussliste/index.jsp?redirect=659392 

Darüber hinaus sind bei diesem Förderprogramm die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe zu berücksichtigen, die konkrete Anforderungen an die Klimaverträglichkeit der jeweiligen Investitionen definieren: Kundenversion-Paris-kompatible-Sektorleitlinien (kfw.de) 

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

         

unternehmen@sikb.de

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NEWS

GVS IMPULS: Förderung saarländischer Unternehmen - die SIKB stellt ihre Finanzierungsinstrumente vor

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