FÖRDERUNG GENOSSENSCHAFTLICHEN WOHNENS

Für den Kauf von Genossenschaftsanteilen

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • Das KfW-Programm „Förderung genossenschaftliches Wohnen“ fördert den Erwerb von Genossenschaftsanteilen einer bestehenden Wohngenossenschaft und bei der Neugründung für Ihren Selbstgenutzte Wohnraum.

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert

  • Gefördert werden Sie als Privatperson, wenn sie Anteile einer bestehenden Wohngenossenschaft erwerben wollen.

KONDITIONEN

Zu welchen Bedinungen wird gefördert

  • Wahlweise 5 oder 10 Jahre Zinsbindung bei bis zu 35 Jahren Kreditlaufzeit
  • Mehr Spielraum in den tilgungsfreien Anlaufjahren.

FÖRDERUNG

Was wird gefördert

  • Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen einer bestehenden Wohngenossenschaft.
  • Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen bei der Gründung einer neuen Wohngenossenschaft.

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert

  • Der maximale Kreditbetrag liegt bei 100.000 Euro für Ihre Wohneinheit
  • Nach Abschluss Ihres Vorhabens wird Ihnen ein Tilgungszuschuss in Höhe von 15% des Kreditbetragen gutgeschrieben.
  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, vor Vorhabensbeginn
  • Nicht gefördert werden Umschuldungen bestehender Darlehen.

KOMBINATION

Welche weiteren Förderprogramme gibt es

  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist grundsätzlich möglich. Dabei darf die Summe der öffentlichen Förderzusagen die förderfähigen Kosten nicht übersteigen.

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-333

Fax-Nr.: 0681/3033-5444

 

wohnungsbau@sikb.de

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