STECKBRIEF ERP-FÖRDERKREDIT GRÜNDUNG UND NACHFOLGE

BIS ZU 500.000 €

Sichern Sie Ihre berufliche Zukunft: Finanzieren Sie die Gründung Ihres Unternehmens oder Ihrer freiberuflichen Existenz in Deutschland sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit. Das Programm ermöglicht eine zinsgünstige anteilige Finanzierung von Vorhaben und ebnet Ihnen den Weg für die Aufnahme von Fremdkapital, das Sie zur Finanzierung Ihrer Gründungs- und Festigungsinvestitionen zusätzlich benötigen. Der Zinssatz für den Kredit wird in den ersten 10 Jahren der Laufzeit aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt.

Der Finanzierungspartner (Hausbank) wird durch eine 100-prozentige Garantie der Bürgschaftsbank, die auf Grundlage einer anteiligen Bundesgarantie gewährt wird, entlastet. 

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • besonders günstige Zinsen bei 10 Jahren Zinsbindungsfrist
  • 100 % Haftungsfreistellung Ihrer Bank
  • Liquidität schonen durch Tilgungsfreijahre

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • Sie profitieren von diesem Programm als natürliche Person, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handelt und die vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt. Der Unternehmenssitz muss in Deutschland liegen. Die Voraussetzungen für KMU (EU-Definition) müssen ebenfalls erfüllt werden.

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Es können bis zu 35 % der förderfähigen Kosten finanziert werden. 
  • Laufzeiten: 
    • 15 Jahre bei 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
    • 10 Jahre bei 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Laufzeit

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

  • Alle Formen der Existenzgründung, also die Gründung oder die Übernahme eines gewerblichen Unter-
    nehmens sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung an einem solchen Unternehmen sowie Aufstockung einer entsprechenden Beteiligung.
  • Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
  • Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen.

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

  • Es werden maximal 500.000 Euro pro Antragsteller gewährt. 
  • Es werden bis zu 35% der förderfähigen Kosten finanziert. 

Die Anträge für den Kredit und die Garantie stellen Sie bitte bei Ihrem Finanzierungspartner (Hausbank) vor Beginn es Vorhabens.    

Nicht gefördert werden:

  • Finanzierung des Neubaus von Wohngebäuden
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener bzw. abgeschlossener Vorhaben.
  • Treuhandkonstruktionen 
  • Stille Beteiligungen 
  • Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (zum Beispiel käuflicher Erwerb) zwischen verbundenen Unternehmen, Unternehmen und deren Gesellschaftern, im Rahmen Betriebsaufspaltungen, zwischen Ehegatten sowie der Erwerb eigener Anteile und die Umgehungen der vorgenannten Tatbestände
  • Treuhandkonstruktionen, stille Beteiligungen Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen
  • Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss oder Förderausschluss der KfW gem. Ausschussliste fallen (www.kfw.de/ausschlussliste)

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

              

existenzgruendung@sikb.de

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