Sichern Sie Ihre berufliche Zukunft: Finanzieren Sie die Gründung Ihres Unternehmens oder Ihrer freiberuflichen Existenz in Deutschland sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit. Das Nachrangdarlehen stärkt Ihre Eigenkapitalbasis und ebnet Ihnen den Weg für die Aufnahme von Fremdkapital, das Sie zur Finanzierung Ihrer Gründungs- und Festigungsinvestitionen zusätzlich benötigen.
Die durchleitenden Banken werden von den Risiken auf Grundlage einer Bundesgarantie entlastet. Zudem wird der Zinssatz in den ersten 10 Jahren der Laufzeit aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt.
VORTEILE
Nutzen für den Antragsteller
besonders günstige Zinsen bei 10 Jahren Zinsbindungsfrist
100 % Haftungsfreistellung Ihrer Bank
7 Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit
ZIELGRUPPE
Wer wird gefördert?
Sie profitieren von diesem Programm als Existenzgründer, Freiberufler oder kleines und
mittleres Unternehmen (KMU), wenn Sie weniger als 3 Jahre am Markt tätig sind.
KONDITIONEN
Zu welchen Bedingungen wird gefördert?
Mit dem Nachrangdarlehen können Sie in den alten Ländern bis zu 45 % bzw. in den neuen Ländern und Berlin bis zu 50 % der förderfähigen Kosten finanzieren. Der Kredit läuft 15 Jahre, die ersten 7 Jahre sind tilgungsfrei.
FÖRDERUNG
Was wird gefördert?
Alle Formen der Existenzgründung, also die Errichtung oder die Übernahme von Unter-
nehmen sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung.
Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Eine erneute Unternehmensgründung kann gefördert werden, wenn keine Verbindlichkeiten
aus einer früheren selbständigen Tätigkeit mehr bestehen.
FINANZIERUNG
Wie und in welchem Umfang wird gefördert?
Es werden maximal 500.000 Euro je Antragsteller gewährt. Voraussetzung ist, dass Sie mit
eigenen Mitteln einen Teil der Kosten tragen. In den alten Ländern müssen Sie mindestens 15 % und in den neuen Ländern und Berlin mindestens 10 % der förderfähigen Kosten aus Eigenmitteln finanzieren. Den Antrag stellen Sie bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.
Nicht gefördert werden:
Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (diese können nach Maßgabe des KfW-Programms
"Erneuerbare Energien" gefördert werden).
Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschluss-
finanzierungen und Prolongationen.
Der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten beziehungsweise Lebenspartners (gemäß Lebens-
partnerschaftsgesetz).
Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen Dritter (die maximal mögliche Höhe des Darlehens
bemisst sich also nicht nach dem formalen, sondern nach dem tatsächlichen wirtschaftlichen
Anteil des Antragstellers am Unternehmen).