FÜR KOMMUNALE UNTERNEHMEN, DIE ENERGIEEFFIZIENTE GEBÄUDE ERRICHTEN ODER GEBÄUDE ENERGETISCH SANIEREN

Sie planen den Neubau eines energieeffizienten Gebäudes oder Ihre Gebäude sind lange nicht mehr saniert worden und verbrauchen viel zu viel Energie? Handeln Sie jetzt, die "Großwetterlage" ist günstig wie lange nicht mehr.

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • Nehmen Sie die Errichtung oder Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder auch Einzelmaßnahmen in Angriff. Die KfW unterstützt Sie mit einem Förderangebot, das durch Bundesmittel besonders attraktiv ist.

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund
  • gemeinnützige Unternehmen und Kirchen sowie
  • im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften auch Unternehmen (unabhängig von Rechtsform und Beteiligungsverhältnissen) sowie natürliche Personen

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Top-Zinssatz durch eine besondere Zinsverbilligung des Bundes
  • Tilgungszuschüsse von 5,0 % bei Neubau und bis zu 27,5 % bei Komplettsanierung je nach erreichtem Effizienzhausstandard
  • 10 Jahre Zinsbindung bei bis zu 30 Jahren Kreditlaufzeit
  • bis zu 5 tilgungsfreie Anlaufjahre

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

  • Den Neubau oder Ersterwerb von Nichtwohngebäuden, die einen energetischen Standard zum KfW-Effizienzhaus 55 oder KfW-Efffizienzhaus 70 erreichen
  • Die energetische Sanierung von Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur (z. B. Kultureinrichtungen, Krankenhäuser, Behinderteneinrichtungen, Vereinsgebäude, Schulen und Kindergärten) 
    • zum KfW-Effizienzhaus 70, 100 oder zum KfW-Effizienzhaus Denkmal
    • Einzelmaßnahmen, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

  • Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert, maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben.
  • Bei Erreichen des energetischen Niveaus eines KfW-Effizienzhauses bzw. der technischen Mindestanforderungen bei Einzelmaßnahmen erhalten Sie einen Tilgungszuschuss. Je besser das energetische Niveau, desto mehr Tilgungszuschuss wird gewährt.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.

Nicht gefördert werden Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben.

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

         

unternehmen@sikb.de

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