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Information zur Antrags- und Zusagetätigkeit der KfW

Die KfW möchte gerne in Abstimmung mit den auftraggebenden Ressorts, dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, informieren, dass die folgenden Produkte von der haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 sowie im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF) im Wirtschaftsplan 2023 weiterhin ausgenommen sind, beantragt und zugesagt werden können:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude Wohngebäude - Kredit (261)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude Nichtwohngebäude - Kredit (263)
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude - private Selbstnutzung (297)
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
  • Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (299)
  • Wohneigentum für Familien (300)

Zu weiteren Informationen stehen Ihnen unsere MitarbeiterInnen des Vertriebsmanagements jederzeit gerne zur Verfügung.

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-333

Fax-Nr.: 0681/3033-5444

 

wohnungsbau@sikb.de

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NEWS

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358/359): Neues Kreditangebot

Die Antragstellung für die neue Kreditförderung, der Ergänzungskredit ist gestartet. …

Klimafreundlicher Neubau 297/298, Wohneigentum für Familien 300 Änderung Vorhabensbeginn zum 01.03.2024

Einführung 20-jährige Zinsbindung beim Wohneigentum für Familien

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