WOHNBAU
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Neues Förderkonzept für erneuerbares Heizen
Die Bundesregierung hat sich am 19.04.2023 auf Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verständigt. Demnach soll der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen ab dem 01.01.2024 verbindlich werden. In diesem Zuge soll auch das Kreditprogramm der KfW - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG 261) weiterentwickelt werden – mit dem Ziel, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen finanziell zu unterstützen.
Die bestehenden Förderungen zu energetischen Sanierungsmaßnahmen sowie Komplettsanierungen zum Effizienzhaus bleiben erhalten.
Die Details der künftigen Förderung werden derzeit erarbeitet. Sobald die Inhalte feststehen, werden wir Sie auf unserer Internet-Seite informieren.
INFORMATIONEN
Hotline: 0681/3033-333
Fax-Nr.: 0681/3033-5444
wohnungsbau@sikb.de
NEWS
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358/359): Neues Kreditangebot
Die Antragstellung für die neue Kreditförderung, der Ergänzungskredit ist gestartet. …
Klimafreundlicher Neubau 297/298, Wohneigentum für Familien 300 Änderung Vorhabensbeginn zum 01.03.2024
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