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Start der neuen Förderung genossenschaftlichen Wohnens zum 04.10.2022

Die KfW und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen fördern mit zinsgünstigen langfristigen Krediten den Erwerb von Genossenschaftsanteilen in Deutschland, die zur Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung befähigen, sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft. Förderanträge können ab 04.10.2022 gestellt werden. 

Das neue KfW-Programm ersetzt das bisherige vollständig und bietet den Kreditnehmern im Vergleich folgende Vorteile: 
• Zinsverbilligung aus Bundesmitteln 
• Einführung eines Tilgungszuschusses in Höhe von 15 %, wenn der Nachweis über die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung erfolgt ist 
• Verdopplung des Förderhöchstbetrages von 50.000 Euro auf 100.000 Euro 
• Verlängerung der max. Kreditlaufzeit auf 35 Jahre 

 

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-333

Fax-Nr.: 0681/3033-5444

 

wohnungsbau@sikb.de

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