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DIE KOMPLETTLÖSUNG BIS 25 MIO. EUR PRO VORHABEN

Der ERP-Gründerkredit - Universell ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Gründungen, Nachfolgeregelungen oder Unternehmensfestigungen. 

Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU können dabei besonders günstige Konditionen erhalten.

Der Zinssatz wird aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt.

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • bis 25 Mio. Euro Finanzierungsvolumen
  • Zinsbindung für 10 Jahre
  • kombinierbar mit anderen KfW-Programmen und öffentlichen Fördermitteln
    (Ausgeschlossen ist jedoch eine Kombination mit Finanzierungen aus dem ERP-Gründerkredit-
    StartGeld sowie die Kombination einer Finanzierung aus einem haftungsfreigestellten ERP-Gründer
    kredit - Universell
    mit anderen haftungsfreigestellten Förderprogrammen der KfW).

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • Sie profitieren von diesem Programm als Existenzgründer, Freiberufler oder privatwirtschaftliches Unternehmen, wenn Sie die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen. Gefördert werden in einer weiteren Programmvariante auch größere mittelständische Unternehmen, deren Gruppenumsatz 500 Millionen Euro nicht überschreitet.
  • Ebenso zum Förderkreis gehören natürliche Personen, die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft übernehmen oder im Rahmen von Unternehmensnachfolgen eine tätige Beteiligung oder deren Aufstockung eingehen.

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Ihr Kredit läuft wahlweise 5 oder 10 Jahre. Bei Bedarf können Sie 1 bzw. 2 tilgungsfreie Anlaufjahre nutzen. Bauvorhaben oder der Erwerb von Unternehmen können Sie mit einer Laufzeit bis zu 20 Jahren
    bei bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren finanzieren. Die Finanzierung von Betriebsmitteln ist mit einer Laufzeit von 5 Jahren möglich.

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

  • Alle Formen der Existenzgründung, also die Errichtung, die Übernahme von Unternehmen oder die Übernahme einer tätigen Beteiligung
  • Existenzgründung im Nebenerwerb
  • Im Rahmen von Nachfolgeregelungen die Unternehmensübernahme und der Erwerb oder die Aufstockung einer tätigen Beteiligung. Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.
  • Festigungsmaßnahmen
  • Erneute Unternehmensgründung

Mitfinanziert werden alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

  • Sie können bis zu 100 % des gesamten Fremdkapitalbedarfs für Investitionen und Betriebsmittel
    finanzieren. Der Höchstbetrag liegt bei 25 Millionen Euro je Vorhaben.

    Die Antragstellung muss bei Ihrer Hausbank vor Beginn des Vorhabens erfolgen.

Nicht gefördert werden:

  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie
    Anschlussfinanzierungen und Prolongationen
  • Baumaßnahmen für "Betreutes Wohnen" (Wohngebäude)
  • Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen ohne Zusammenhang zu tätigen Beteiligungen
  • In-Sich-Geschäfte, wie z. B. der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten beziehungsweise
    Lebenspartners, Vermögensübertragungen zwischen Unternehmen einer Unternehmensgruppe
    oder im Rahmen von Betriebsaufspaltungen.

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

              

existenzgruendung@sikb.de

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