FÜR INNOVATIONSVORHABEN DES MITTELSTANDS

Sie wollen den Trends in Ihrer Branche aktiv begegnen? Setzen Sie Ihr Gespür für den Markt zeitnah in die Tat um.

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • besonders günstige Zinssätze
  • Zuschuss bis 5% bei anspruchsvollen Vorhaben
  • optionale Haftungsfreistellung durch die KfW

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • Freiberuflerinnen und Freiberufler

  • Einzelunternehmen

  • kleine und mittlere Unternehmen

  • größere mittelständische Unternehmen mit maximal 500 Mio. Euro Jahresgruppenumsatz

     

  • mit Sitz in Deutschland
  • mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Risikogerechter Zinssatz abhängig von der Förderstufe: je größer und anspruchsvoller das Vorhaben, desto attraktiver sind die Zinssätze und Förderzuschüsse des Kredits
  • Auszahlung: 100% des Kreditbetrags
  • Laufzeiten:
    bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Jahren tilgungsfreier Anlaufzeit

    Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre. 

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

Förderung von innovativen Unternehmen und Innovations­vorhaben – von einfachen Produkt-, Prozess- oder Dienstleistungs­verbesserungen bis zu umfassenden Forschungs- und Entwicklungs­vorhaben und ihrer Umsetzung. Auch Innovationen in den Bereichen Marketing, Organisation und Geschäfts­modelle sind förder­fähig.

Gefördert werden sowohl Investitionen als auch laufenden Kosten.

Je nach Art des Vorhabens wird der ERP-Förderkredit Innovation in drei Stufen vergeben:

  • Stufe 1 – Basisinnovationen
  • Stufe 2 – LevelUp-Innovationen
  • Stufe 3 – HighEnd-Innovationen

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

  • maximal 7,5 Mio. Euro pro Vorhaben in der Stufe 1 Basisinnovation und innovatives Unternehmen
  • maximal 25 Mio. Euro pro Innovationsvorhaben in der Stufe 2 LevelUp-Innovationen beziehungsweise in der Stufe 3 HighEnd-Innovationen
  • bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.
  • Nebenbedingung: Die Finanzierung innovativer Unternehmen unter dem Kriterium „Innovationsförderung" ist auf das 3- fache der als Grundlage für die Antragstellung dienenden Kreditförderung/ Bürgschaft beziehungsweise im Falle einer Zuschussförderung auf das 10-fache des erhaltenen Förderbetrags aus einem europäischen oder nationalen Forschungs- und/oder Innovationsprogramm bis zum Kredithöchstbetrag limitiert. 

Nicht gefördert werden Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben, Treuhandkonstruktionen, stille Beteiligungen, entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z. B. käuflicher Erwerb) zwischen verbundenen Unternehmen/ deren Gesellschaftern/ Ehegatten/ Erwerb eigener Anteile und die Umgehungen der vorgenannten Tatbestände (z. B. durch Treuhandgeschäfte), reine Finanzinvestitionen oder Finanzanlagen, Finanzierung von Wohngebäuden. 

Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen. 
Darüber hinaus sind bei diesem Förderprogramm die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe zu berücksichtigen, die konkrete Anforderungen an die Klimaverträglichkeit der jeweiligen Investitionen definieren: 
Kundenversion-Paris kompatible-Sektorleitlinien. Konkret gilt für dieses Programm insbesondere die Sektorleitlinie für den Automobilsektor (Kapitel 2.1), was bedeutet, dass die Forschung und Entwicklung in transitionalen Antriebstechnologien nicht finanziert werden kann. 

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

         

unternehmen@sikb.de

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