Zuschussförderung im Rahmen der saarländischen Wohnraumförderung

Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Wohnungsversorgung für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, stehen unterschiedliche Zuschüsse zur Verfügung. Diese Förderung unterstützt insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderungen oder Pflegegrad, ältere Menschen, Wohnungslose, Obdachlose, Auszubildende, Studierende und sonstige hilfsbedürftige Personen durch Schaffung von Mietwohnraum.

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • Der Zuschuss kann direkt bei uns beantragt werden.
  • Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt und erfolgt als Teilfinanzierung.

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • Investoren, die Wohnraum für verschiedene Zielgruppen errichten oder modernisieren.

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Auszahlung barer Zuschüsse, verteilt über mehrere Jahre, zur Vermietung von Wohnplätzen für Studierende und Auszubildende und Wohneiheiten an besondere Zielgruppen.

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

  • Neubau, Ersterwerb, Umbau unter wesentlichem Bauaufwand, Nutzungsänderung und Erweiterung mit dem Ziel der Schaffung von Wohnraum zur Vermietung.
  • Schaffung von Gruppenwohnungen für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und/oder mit sonstigem Unterstützungsbedarf.
  • Neubau, Ersterwerb, Umbau unter wesentlichem Bauaufwand, Nutzungsänderung und Erweiterung von Wohnplätzen für Studierende und Auszubildende.

Merkblätter - folgen in Kürze....

 

NEWS

NEU - Wohnraumförderung des Saarlandes

Die Programme der saarländischen Wohnraumförderung wurden novelliert und stehen als Zuschuss-…

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