Würfel mit Slogan "Unternehmen" im Gebäudeflur

BIS ZU 3 MIO. EUR FÖRDERKREDIT FÜR INVESTITIONEN IN DEUTSCHEN REGIONALFÖRDERGEBIETEN

Mit dem ERP-Regionalförderprogramm finanzieren Sie Ihre Investitionen in deutschen Regionalfördergebieten zu besonders günstigen Konditionen. Die Kredite werden aus ERP-Mitteln zinsverbilligt, um Investitionsanreize in strukturschwachen Regionen zu schaffen.

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • attraktive Festzinssätze mit 10 Jahren Zinsbindung
  • lange Laufzeiten mit tilgungsfreien Anlaufjahren
  • kombinierbar mit anderen Fördermitteln

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • Von diesem Programm profitieren Sie als in- und ausländisches Unternehmen
    der gewerblichen Wirtschaft oder als Freiberufler. Ihr Unternehmen befindet sich mehrheitlich in
    Privatbesitz und erfüllt die Kriterien der EU-Kommission für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
  • Ebenso zum Förderkreis gehören natürliche Personen und antragsberechtigte Unternehmen / Freiberufler,
    die gewerblich genutzte Immobilen/Mobilien vermieten oder verpachten

KONDITIONEN

Zu welchen Konditionen wird gefördert?

  • Günstiger, risikogerechter Zinssatz
  • Auszahlung: 100 %
  • Laufzeiten:
    Betriebsmittelkredit:
    bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Jahr tilgungsfreier Anlaufzeit oder 2 Jahre endfällig.
    Warenlagerfinanzierung:
    bis zu 10 Jahren bei höchstens 2 Jahren tilgungsfreier Anlaufzeit oder 2 Jahre endfällig.
    Finanzierung von Investitionen, Übernahmen und tätigen Beteiligungen:

    bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Jahren tilgungsfreier Anlaufzeit.

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

  • Alle Investitionen, die mittel- oder langfristig finanziert werden müssen,
  • Erwerb von Unternehmen oder tätigen Beteiligungen durch Unternehmen,
  • Betriebsmittel und
  • Warenlager
  • in deutschen Regionalfördergebieten. Dies sind im Saarland die Landkreise Saarlouis und Neunkirchen
    sowie der Stadverband Saarbrücken

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

  • bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. förderfähigen Betriebsmittel
  • bis 3 Mio. Euro je Vorhaben

    Die Antragstellung muss bei Ihrer Hausbank vor Beginn des Vorhabens erfolgen.

    Nicht gefördert werden:


     
  • Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (diese können nach Maßgabe des KfW-Programms "Erneuerbare
    Energien" gefördert werden).
  • Umschulungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen
    und Prologationen.
  • Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen ohne Zusammenhang zu tätigen Beteiligungen.
  • In-Sich-Geschäfte, wie z.B. der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten beziehungsweise Lebenspartners,
    Vermögensübertragungen zwischen Unternehmen einer Unternehmensgruppe oder im Rahmen von
    Betriebsaufspaltungen.

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

         

unternehmen@sikb.de

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