UNTERNEHMEN & FREIBERUFLER

Würfel mit Slogan "Unternehmen" im Gebäudeflur
UNTERNEHMEN

Ab dem 01.03.2023 verbesserte Förderung von PV-Aufdachanlagen und Batteriespeichern

Ab dem 01.03.2023 werden im KfW-Produkt „Erneuerbare Energien - Standard“ (270) die Zinssätze für die Verwendungszwecke 

  • Photovoltaikanlage - Aufdach/Fassade
  • Batteriespeicher erneuerbare Energien-Anlagen“

differenziert ausgewiesen. Die für diese beiden Verwendungszwecke gültigen Zinskonditionen finden Sie im Konditionentableau unter sechs neuen Laufzeit-Varianten „KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard“ mit der Kennzeichnung „PV-Aufdach“. 

Die KfW schafft damit die Möglichkeit, für PV- Aufdachanlagen sowie Batteriespeicher zukünftig besonders attraktive Zinssätze anbieten zu können, um den Ausbau der Photovoltaik stärker zu unterstützen. 

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

         

unternehmen@sikb.de

Drucken



Ihr persönlicher Ansprechpartner
Wir helfen Ihnen gerne weiter