SAARLÄNDISCHE WOHNRAUMFÖRDERUNG - SCHAFFUNG VON MIETWOHNRAUM

Sie planen den Neubau von Mietwohnraum oder die Durchführung von wesentlichen Baumaßnahmen von vermieteten Gebäuden?

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • Sie erhalten ein zinsgünstiges Darlehen mit einer Zinsbindung für die gesamte Darlehenslaufzeit.

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen
  • Wohnungsgesellschaften

Unter Berücksichtigung bestimmter Prämissen der sozialen Wohnraumförderung des Saarlandes.

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Zinssatz derzeit 0,20% p.a. nom. fest für 15 Jahre und 1,50% p.a. nom. fest für die Restlaufzeit des Darlehens.
  • Maximale Kreditlaufzeit: 30 Jahre
  • Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit des Darlehens fest
  • 25% Tilgungszuschuss bei einer Belegungsbindung von 20 Jahren
  • 30% Tilgungszuschuss bei einer Belegungsbindung von 25 Jahren

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

  • Errichtung von Mietwohnungen
  • Durchführung von wesentlichen Baumaßnahmen an vermieteten Gebäuden

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

  • bis zu 100% der Gesamtkosten (max. EUR 2.300,00 je qm förderbarer Wohnfläche, EUR 2.000,00 je qm bei der Durchführung von wesentlichem Baumaßnahmen).
  • Es wird ein optionaler Zuschlag für die barrierefreie oder barrierefreie und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Gestaltung der Wohnung in Höhe von 50 EUR (barrierefrei) bzw. 100 EUR (uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar) je Quadratmeter förderfähiger Fläche gewährt.
  • Nachfinanzierungen sind ausgeschlossen. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen muss sichergestellt sein.
  • Mietwohnungen werden nur gefördert, wenn die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen wird, d.h. die Finanzierung der Gesamtkosten muss gesichert sein und die Folgekosten auf Dauer tragbar erscheinen.

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-333

Fax-Nr.: 0681/3033-5444

 

wohnungsbau@sikb.de

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