Gründungs- und Wachstumsfinanzierung - Saarland

Bitte senden Sie das unterzeichnete Dokument an:

Saarländische Investitionskreditbank AG

Franz-Josef-Röder-Str. 17

66119 Saarbrücken

Beantragte Kredite

 

 

 

 

Beteiligte Personen

 

Antragsteller

 

Angaben zur Legitimation

 

Weitere Angaben

 

 

 

Begünstigtes Unternehmen

 

Angaben zur Legitimation

 

Weitere Angaben

 

 

 

Mithafter

 

Angaben zur Legitimation

 

Weitere Angaben

Unternehmen

Bitte nutzen Sie für verflochtene Unternehmen zusätzlich zur Dokumentation der KMU-Eigenschaft die Anlagen 3-5 des Merkblatts "KMU-Definition". Diese Selbsterklärung zur Einhaltung der KMU-Definition verbleibt bei der Hausbank.

 

Geschäftsjahresdaten

Handelt es sich um ein neu gegründetes Unternehmen, das noch keinen Jahresabschluss vorlegen kann, erfassen Sie bitte die Planzahlen laut Businessplan oder Hochrechnungen des laufenden Geschäftsjahres. Bitte erfassen Sie im Feld "Planzahlen per" das Datum an dem erstmals ein Jahresabschluss vorliegen wird.

Im Falle einer Betriebsaufspaltung geben Sie bitte die konsolidierten Daten der Besitz- und Betriebsgesellschaft an.

 

Statistische Angaben

In welchen Bereichen ist mit einem Klima- oder Umweltschutz zu rechnen?
Vorhaben
Investitionsplan

 

Gesamtinvestitionssumme:

Finanzierungsplan

 

Gesamtfinanzierungssumme:

De-minimis Erklärungen

 

Erhaltene De-minimis Beihilfen

 

Definitionen und Erläuterungen

In dieser Erklärung sind alle De-minimis-Beihilfen anzugeben, die Ihr Unternehmen und mit ihm relevant verbundene Unternehmen in den zurückliegenden drei Jahren bis heute erhalten haben.

Relevant verbundene Unternehmen (und daher „ein einziges Unternehmen“ im Sinne der De-minimis-Verordnung) sind für die Zwecke von De-minimins-Beihilfen alle Unternehmen, die zueinander in mindestens einer der folgenden Beziehungen stehen:

  • Ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens,
  • ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen,
  • ein Unternehmen ist aufgrund eines Vertrages oder einer Klausel in der Satzung berechtigt, einen beherrschenden Einfluss auf ein anderes Unternehmen auszuüben,
  • ein Unternehmen, das Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, übt gemäß einer mit anderen Anteilseignern oder Gesellschaftern dieses anderen Unternehmens getroffenen Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte von dessen Anteilseignern oder Gesellschaftern aus.

Auch Unternehmen, die über ein oder mehrere andere Unternehmen zueinander in einer der vorgenannten Beziehungen stehen, werden als "ein einziges Unternehmen" betrachtet.

Die in den zurückliegenden drei Jahren bis heute durch Fusion oder Übernahme dem neuen bzw. übernehmenden Unternehmen zuzurechnenden De-minimis-Beihilfen sind ebenfalls anzugeben. Im Zuge von Unternehmensaufspaltungen werden die De-minimis-Beihilfen dem Unternehmen zugerechnet, welches die Geschäftsbereiche übernimmt, für die die De-minimis-Beihilfen gewährt wurden. Ist dies nicht möglich, so sind De-minimis-Beihilfen unter den neuen Unternehmen anteilig auf Basis des Buchwerts des Eigenkapitals aufzuteilen.

Die anzugebenden Beihilfen betreffen die folgenden Verordnungen:

  1. Allgemeine De-minimis-Beihilfen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 und der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 352/1 vom 24. Dezember 2013 bzw. Reihe L vom 15. Dezember 2023,
  2. De-minimis-Agrar-Beihilfen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 und der Verordnung (EU) Nr. 2019/316 vom 21. Februar 2019 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 352/9 vom 24. Dezember 2013 bzw. L 51 I/1 vom 22. Februar 2019,
  3. De-minimis-Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 717/2014 der Kommission vom 27. Juni 2014 und der Verordnung (EU) Nr. 2023/2391 vom 04. Oktober 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 190/45 vom 28. Juni 2014 bzw. Reihe L vom 05. Oktober 2023,
  4. DAWI-De-minimis-Beihilfen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 der Kommission vom 25. April 2012 und der Verordnung (EU) Nr. 2023/2832 vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 114/8 vom 26. April 2012 bzw. Reihe L vom 15. Dezember 2023.
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung

 

Art. 17

Angaben im Rahmen der Arbeitsplatzkomponente

Die Finanzierung von Sachanlageinvestitionen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze wird im Zins mit bis zu 0,75% p.a. verbilligt. Dabei muss die Zahl der bei Investitionsbeginn in der zu fördernden Betriebsstätte bestehenden Dauerarbeits- / Ausbildungsplätze um mindestens 10% erhöht werden.

Dauerarbeitsplätze sind Arbeitsplätze die von vornherein auf Dauer angelegt sind. Es werden grundsätzlich nur solche neu geschaffene Arbeitsplätze berücksichtigt, die mit betriebsangehörigen Beschäftigten besetzt sind und zu denen mit dem  antragstellenden Unternehmen ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht.

Die Arbeitsplätze zum Antragszeitpunkt bzw. unter Berücksichtigung des Vorhabens sind im Antrag in auf Vollzeit umgerechnete sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze, ggfls. auch in Bruchteilen anzugeben.

Ausbildungsplätze können wie Dauerarbeitsplätze gefördert werden. Ein neu geschaffener Ausbildungsplatz wird dabei wie 2 Dauerarbeitsplätze bewertet. Der eigene Arbeitsplatz des Unternehmers kann, auch bei Gründern, nicht mitberücksichtigt werden. Die Verlagerung von Arbeitsplätzen zwischen Betriebsstätten des Antragsstellers innerhalb des Saarlandes bleibt bei der Berechnung der erforderlichen zusätzlichen Dauerarbeits- / Ausbildungsplätze der zu fördernden Betriebsstätte ebenfalls unberücksichtigt.

Die Zinsverbilligung wird maximal für die ersten 10 Jahre der Darlehenslaufzeit gewährt.

Ich/Wir beantrage(n) die Bewilligung des GuW-Kredits im Rahmen der Arbeitsplatzkomponente.

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für eine Überwachungszeit von mindestens drei Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens die geschaffenen sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätze (umgerechnet auf Vollzeitbeschäftigte) tatsächlich besetzt zu halten oder zumindest auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft anzubieten. Sollten diese Voraussetzungen während der Dauer des Überwachungszeitraums nicht bzw. nicht mehr erfüllt sein, verpflichte(n) ich/wir mich/uns, die SIKB (über meine/unsere Hausbank) unverzüglich zu informieren.

Mir/Uns ist bekannt, dass Tatsachen, von denen die Gewährung oder Belassung des GuW-Kredites mit Zinsverbilligung abhängen, subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 StGB in Verbindung mit §§ 2 - 6 Subventionsgesetz vom 29.07.1976 sind.

Erklärungen

Erklärungen / Einwilligungen Antragsteller / Mithafter / Begünstigter

Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Antrag gemachten Angaben. Mir ist bekannt, dass die Kreditkonditionen zum Zeitpunkt der Erteilung der Kreditzusage der KfW an das durchleitende Kreditinstitut festgelegt werden, soweit für einzelne Programme nicht ausdrücklich etwas anderes gilt.

Sofern ich KfW-Förderung unter dem AGVO-Beihilferegime beantrage und der Beginn meines Vorhabens vor der Antragstellung liegt, habe ich als Antragsteller (und ggf. Begünstigte) bereits vor dem Beginn des Vorhabens einen Beihilfeantrag gestellt. Diesen Beihilfeantrag habe ich meinem Finanzierungspartner übermittelt.

Ich/Wir bestätige/-n, dass ich/wir die Ermittlung der Investitionsmehrkosten/beihilfefähigen Kosten durch schriftliche Unterlagen, die klar, spezifisch und aktuell sind, dokumentieren kann/können. Ich/Wir werde/-n diese Unterlagen für 10 Jahre aufbewahren und auf Anforderung über die Hausbank an die KfW übermitteln.

Ich bestätige, dass mir die "Datenliste Subventionserhebliche Tatsachen" für das von mir beantragte Produkt / die von mir beantragten Produkte von der Hausbank übergeben wurde. Mir ist bekannt, dass die vorstehenden Angaben der "Datenliste Subventionserhebliche Tatsachen" für das von mir beantragte Produkt / die von mir beantragten Produkte subventionserheblich im Sinne von §264 StGB in Verbindung mit §2 Subventionsgesetz sind.

Ich versichere, kein anderes Kreditinstitut mit der Antragstellung betraut zu haben. Ich verpflichte mich, die Hausbank bzw. den Vertriebspartner über wesentliche Änderungen der zu diesem Antrag gemachten Angaben, die vor Auszahlung des Darlehens eintreten, unverzüglich und unaufgefordert in Kenntnis zu setzen.

Ich verpflichte mich, die Bereitstellungsprovision in der programmgemäßen Höhe (vgl. Produkt-Merkblatt) an die Hausbank bzw. den Vertriebspartner zur Weiterleitung an die KfW zu entrichten. Diese Bereitstellungsprovision ist auch dann zu zahlen, wenn ich den beantragten und von der KfW zugesagten Kredit nicht in Anspruch nehme, es sei denn, dass ich meiner Hausbank bzw. meinen Vertriebspartner innerhalb des bereitstellungsprovisionsfreien Zeitraums gemäß Produkt-Merkblatt mitteile, dass ich den Kredit nicht in Anspruch nehme. Über die Höhe der Bereitstellungsprovision habe ich mich anhand des Produkt- Merkblattes informiert.

Mir ist bekannt, dass die gegen mich gerichteten Ansprüche aus dem Darlehensvertrag mit der Hausbank bzw. dem Vertriebspartner bereits mit ihrer Entstehung an die KfW – ggf. über das durchleitende Kreditinstitut – zur Sicherheit abgetreten sind. 

 

Datenschutzerklärung

Ich/Wir nehmen zur Kenntnis, dass meine/unsere Daten im Rahmen der Beantragung der Sofortbestätigung von der KfW und den im Einzelfall einzuschaltenden Kreditinstituten (Hausbank bzw. Vertriebspartner und ggf. durchleitende Kreditinstitute, die die Mittel der KfW an die Hausbank bzw. den Vertriebspartner leiten) verarbeitet werden. Die produktspezifischen Datenschutzhinweise der KfW wurden mir/uns zur Verfügung gestellt und ich/wir habe diese zur Kenntnis genommen.

Einwilligungserklärung Saarländische Investitionskreditbank AG

Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 4 Nr. 2 i.V. mit Art. 6 DSGVO

Mir / Uns ist bekannt, dass sich das Landesförderinstitut des Saarlandes, die Saarländische Investitionskreditbank AG (im Folgenden SIKB genannt) elektronischer Datenverarbeitungssysteme bedient. Damit mich / uns die SIKB in allen Fragen rund um das Fördergeschäft (insb. Kredite, Bürgschaften, Beteiligungen) umfassend beraten kann, willige ich / wir ein, dass die SIKB die von mir / uns zur Verfügung gestellten oder zusätzlich über mich / uns bzw. die Hausbank erhobenen Personen- und Sachdaten – einschließlich der Adress- und Kontaktdaten – (im Folgenden nur noch „Daten“ genannt) zum Zweck der Anfrage- / Antragsbearbeitung, der Entscheidung, ob eine Förderung durch die SIKB möglich ist, der Vertragsverwaltung / -abwicklung, der statistischen Auswertung sowie zur Erstellung und Weiterentwicklung eines Systems zur Ermittlung meiner / unserer Kreditwürdigkeit (Scoring / Rating) verarbeitet bzw. verwendet.

Soweit die SIKB sich im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung externer Dienstleistungsunternehmen bedient (z.B. für IT-Dienstleistungen, Scoring / Rating), dürfen diese Auftragsverarbeiter Daten nur nach Weisung der SIKB und zu den oben genannten Zwecken verarbeiten.

Ferner willige(n) ich / wir ein, dass die SIKB berechtigt ist, bei Vertragsanbahnung sowie nach Antragstellung im Zuge der Vertragsverwaltung und Weiterentwicklung zur Risikobewertung- und -steuerung (u.a. Rating / Scoring) sowohl Bonitätsdaten bei Dritten (z.B. der Creditreform Rating AG oder der Schufa Holding AG) als auch Stellungnahmen von im Verfahren (insb. Kredit-, Bürgschafts-, Beteiligungsverfahren) beteiligten Stellen (z.B. andere Banken, KfW, Kammern, Verbände, Behörden der EU, des Bundes/Landes) einzuholen, zu speichern und zu verarbeiten sowie diesen im Verfahren beteiligten Stellen Daten bzw. diesbezügliche Entscheidungen im Rahmen der Anfrage- / Antragsbearbeitung und / oder im Rahmen der Vertragsverwaltung und -abwicklung zu übermitteln.

Dies gilt auch für die von mir / uns zur Verfügung gestellten Daten Dritter (bspw. Vorbetreiber bei Betriebsübernahmen). Ich / wir bestätige(n), dass mir / uns eine Einwilligung des Dritten zur Weitergabe und Verarbeitung dieser Daten vorliegt.

Einwilligung zur Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht

Ich bin / Wir sind damit einverstanden, dass die SIKB zur Prüfung des Antrags sowie des laufenden Engagements Bonitätsdaten und gutachterliche Stellungnahmen bei Dritten anfordert. Zu diesem vorgenannten Zweck befreie(n) ich / wir die SIKB und die beteiligten Stellen von ihren Verschwiegenheitspflichten. Ich bin ferner damit einverstanden, dass – im Falle einer Prüfung durch im Antragsverfahren beteiligte Stellen – die SIKB von der Verschwiegenheit entbunden wird.

Widerrufsbelehrung

Mir / Uns ist bewusst, dass ich /wir diese o.g. Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft unter info@sikb.de oder Fax: 0681/3033100 oder der Postanschrift: Saarländische Investitionskreditbank AG, Atrium Haus der Wirtschaftsförderung, Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken widerrufen kann / können.

Ungeachtet der Ausübung des Widerrufsrechtes bin ich / sind wir darüber unterrichtet und damit einverstanden, dass die SIKB und die beteiligten Stellen berechtigt sind, die Daten auch weiterhin zu verarbeiten, soweit dies für die weitere Vertragserfüllung (Kreditverwaltung und -abwicklung, Bürgschaftsverwaltung und -abwicklung, Beteiligungsverwaltung und -abwicklung) notwendig ist.

Bestätigung des Erhalts der Information zur Datenerhebung gemäß Art. 13 und 14 DSGVO sowie Information über das Widerrufsrecht nach Art. 21 DSGVO

Ich / Wir bestätigen, dass mir / uns die datenschutzrechtlichen Informationen zur Datenerhebung sowie über mein / unser Widerrufsrecht nach Art. 21 DSGVO seitens der SIKB zur Verfügung gestellt wurden und ich / wir diese zur Kenntnis genommen haben.

Unterschriften Antragsteller / Mithafter / Begünstigter
Angaben der Hausbank

 

 

 

Stellungnahme des Finanzierungspartners zum Kreditantrag

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers haben wir uns – bzw. die ggf. beteiligten Konsortialbanken sich – gemäß §18 KWG offenlegen lassen; die Unterlagen haben keinen Anlass zu Bedenken gegeben. Wir halten den Antragsteller/Mithafter für kreditwürdig. Nach unserer Auffassung erfüllen der Antragsteller/Mithafter und das Vorhaben die Bestimmungen der jeweiligen Produkt-Merkblätter. Unserer Kenntnis nach ist ein nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg zu erwarten. Die unter „Erklärungen Antragsteller/Mithafter/Begünstigter“ als subventionserheblich gekennzeichneten Angaben sind – nach unserer Kenntnis – vollständig und richtig. Wir bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden und in den Anlagen gemachten Angaben, soweit diese im Rahmen der banküblichen Sorgfalt von uns zu prüfen waren. Wir bestätigen, dass die beantragten Kredite banküblich besichert sind. Ferner bestätigen wir, dass alle weitergehenden Besicherungsanforderungen gemäß den jeweiligen Produkt-Merkblättern eingehalten sind. 
Sofern der Antragsteller KfW-Förderung unter dem AGVO-Beihilferegime beantragt und der Beginn des Vorhabens vor der Antragstellung liegt, bestätigen wir, dass der Antragsteller einen Beihilfeantrag an uns übermittelt hat, der damit Bestandteil der ordnungsgemäßen Antragsdokumentation ist. 

Unterschriften Hausbank

 

 

Bearbeitungshinweis:

Klicken Sie auf "SENDEN" wird ein pdf-Formular erstellt, das vom Antragsteller zu unterzeichnen ist.

Die von Ihnen bereitgestellten Daten werden damit an die SIKB AG übermittelt. Bitte beachten Sie, dass der Antrag erst dann gültig ist, wenn der SIKB AG das im Folgenden generierte pdf-Dokument unterschrieben vorliegt.

"Ich erkläre sowohl die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung als auch mein Einverständnis, dass die Angaben zum Zweck der Kontaktaufnahme, der Beantwortung bzw. der Bearbeitung des Anliegens / der Anfrage verarbeitet werden."
Informationen zur Verwendung personenbezogener Daten finden Sie unter https://www.sikb.de/privacy.

* Diese Felder müssen ausgefüllt werden.
Version 05/2024

Wie heißt die Hauptstadt von Italien? *
Geben Sie die richtige Antwort ein.