Bürgschaften
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Planen Sie eine Geschäftsneugründung oder -erweiterung im Saarland, benötigen sie zusätzliche liquide Mittel? Ein schlüssiges Konzept steht, Ihnen fehlen lediglich noch die notwendigen Sicherheiten, um die benötigten Kredite bei Ihrer Hausbank absichern zu können? Durch eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Saarland, die sie über uns erhalten, können Sie die letzte Hürde überwinden und Ihre Pläne in die Tat umsetzen. Die Bürgschaftsbank Saarland GmbH fungiert als Kreditgarantiegemeinschaft für Handel, Handwerk und Gewerbe im Saarland. Dazu übernimmt die BBS gegenüber den Hausbanken Ausfallbürgschaften für Kredite, die diese zur Finanzierung von Betriebsgründungen, von Beteiligungen an Unternehmen, von Vorhaben freiberuflich Tätiger oder zur Steigerung und Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen im Saarland einräumen. Hierunter fallen Investitionskredite, Betriebsmittelkredite und Avalkredite. Abgedeckt werden 80 % eines Ausfalls an Kapital (derzeit max. 1.000.000 Euro) oder Zinsen (bis zur Dauer von längstens 12 Monaten nach Kündigung des verbürgten Kredits) und die Kosten der Rechtsverfolgung. Die verbürgten Kredite sind im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten abzusichern, wobei die Sicherheiten grundsätzlich anteilig und gleichrangig für den verbürgten und den nicht verbürgten Kreditanteil haften. |
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